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Vollständige Liste: 28 Fördermöglichkeiten in NRW für Ihre Heizung

Sie suchen nach Fördermöglichkeiten in NRW und verlieren den Überblick? Wir helfen Ihnen dabei, die perfekte Förderung für Ihre Heizung zu finden.

Der Einbau einer besonders energieeffizienten Heizung zahlt sich langfristig aus. Doch ist er zunächst mit großen Investitionen verbunden. Mit Fördermitteln aus Bund, Ländern und Kommunen können Sie Ihre Ausgaben senken. Das passende Förderprogramm zu finden, fällt jedoch oft schwer. Allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es eine Vielzahl an Töpfen, die für Sie in Frage kommen könnten. Welcher der richtige ist, hängt entscheidend von Ihren Zielen ab.

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Die Heizungslandschaft in Deutschland

Nach wie vor heizen in Deutschland Millionen von Haushalten mit veralteten Systemen. So veröffentlichte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Zahlen, nach denen heute noch rund jede zweite Wohnung eines professionell-gewerblichen Anbieters mit einer Heizungsanlage aus der Zeit vor 1995 beheizt wird.

Der Anteil mindestens 20 Jahre alter Heizungen in Wohngebäuden liegt nach der Studie aktuell bei 32 Prozent. Aufgrund des Aufwandes schieben viele Hausbesitzer eine Modernisierung ihrer Heizung oft lange vor sich her.

Auch fällt die Wahl des richtigen Systems häufig schwer. Wer in der Vergangenheit ein neues Eigenheim baute, musste sich in der Regel zwischen zwei verschiedenen Heizungstypen entscheiden: Öl oder Gas. Heute sieht der Markt erheblich anders aus. Von Holzheizungen über Solarthermie, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken bieten die Hersteller eine große Zahl unterschiedlicher Lösungen an.

Sie alle locken mit wohlklingenden Versprechen wie einem niedrigen Verbrauch, in der Anschaffung verursachen die Systeme jedoch Kosten im hohen vierstelligen bis in den fünfstelligen Bereich. Kosten, die Sie durch eine Förderung minimieren können.

Warum sich die Sanierung Ihrer Heizung lohnt

Erst nach einiger Zeit zahlt sich die Entscheidung für ein modernes und energiesparendes System aus, wenn die laufenden Kosten die ursprüngliche Investitionssumme amortisieren. Bevor Sie sich für ein bestimmtes System entscheiden, sollten Sie daher genau rechnen, welche Folgekosten Sie zu erwarten haben, zum Beispiel durch Wartung und den regelmäßigen Bedarf an Öl, Gas, Strom oder Holzpellets.

Die langfristige Kostenersparnis im Verbrauch ist für viele Haus- und Wohnungsbesitzer sicher das überzeugendste Argument für eine energieeffiziente Heizung. Weitere Gründe sprechen ebenfalls dafür:

    • Bei der Wahl eines umweltverträglichen Systems profitieren Sie erheblich von den Fördermöglichkeiten in NRW für Ihre Heizung und können somit die Investitionskosten bereits bei der Anschaffung minimieren.
    • Sie erhöhen den Wert Ihrer Immobilie, indem Sie sie in punkto Energieeffizienz auf den neuesten Standard bringen. Das garantiert Ihnen höhere Mieteinnahmen sowie einen höheren Wiederverkaufswert Ihres Eigentums.
    • Nicht nur Ihr Portemonnaie profitiert von der neuen Anlage, auch die Umwelt und somit Ihr Gewissen haben einen spürbaren Nutzen davon.
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Fördermöglichkeiten in NRW: die ersten Schritte

Es gibt verschiedene bauliche Maßnahmen, die zum Ziel haben, Energie zu sparen. Die Heizungsoptimierung ist eine davon. Um ein Gebäude energieeffizient zu gestalten, zählen auch Umbauten wie eine Wärmedämmung und der Abbau von Barrieren im Wohngebäude zu den förderungswürdigen Maßnahmen. Ebenso kann sich die Entscheidung für erneuerbare Energien bezahlt machen.

Die Förderlandschaft hält eine Vielzahl an Krediten und Zuschüssen für Bauherren bereit. Je nachdem, ob Sie eine Einzelmaßnahme vornehmen oder gleich ein gesamtes Gebäude zum Effizienzhaus umgestalten möchten, kommen unterschiedliche Töpfe in NRW für Sie in Betracht. Bevor Sie allerdings vorschnell einen Antrag in die Wege leiten, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

    • Da die Fördersituation für Laien sehr unübersichtlich ist, empfiehlt es sich, in jedem Fall eine professionelle Beratung ins Boot zu holen. Informieren Sie sich daher über Ansprechpartner und planen Sie im Vorfeld genügend Zeit für die Vorbereitung ein.
    •Beachten Sie, dass es sich bei Förderungen in der Regel um Maßnahmen handelt, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Die Summe der Fördertöpfe für einen bestimmten Zeitraum ist begrenzt. Sind die Gelder erst einmal verteilt, können keine weiteren ausgezahlt werden.
    •Damit Ihr Antrag zum Erfolg führt, sollten Sie sich detailliert mit den jeweiligen Förderbedingungen auseinandersetzen. Erfüllen Sie alle genannten Punkte, haben Sie eine gute Chance, in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden. Umgekehrt kann bereits die Abweichung in einem oder wenigen Punkten ausreichen, um Ihren Antrag abzulehnen. Kriterien, die häufig für die Beurteilung zugrunde gelegt werden, sind unter anderem die Energieeffizienz eines Gebäudes, die es zu erreichen gilt, oder auch der Einbau einer bestimmten Anlage. So bietet beispielsweise das BAFA-Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Übersicht förderfähiger Anlagen an. Ebenso kann die Einbeziehung eines Sachverständigen zur Bedingung gemacht werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einer der weltweit größten nationalen Förderbanken, bietet ebenfalls verschiedene Förderungen an.
    • Prüfen Sie ebenfalls, ob sich in Ihrem Fall verschiedene Fördermöglichkeiten kombinieren lassen. Bei bestimmten Baumaßnahmen ergeben sich durch die Sanierung zusätzlich Aspekte wie die Reduzierung von Barrieren oder ein Einbruchschutz, welche ebenfalls förderungswürdig sind.
    • Auch das Timing muss stimmen. In einigen Fällen muss der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme eingegangen sein. In anderen genügt es, dies wenige Monate nach Inbetriebnahme der Anlage zu tun. Da Ihnen kein Zuschuss garantiert werden kann, tragen Sie das finanzielle Risiko, sofern Sie die Maßnahme bereits abgeschlossen haben. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, wann Sie den Antrag stellen müssen.
    • In Ihrer Kalkulation dürfen Zuschüsse nie direkt als verfügbare Mittel auftauchen. Zunächst müssen Sie das Investitionskapital auf anderem Wege aufbringen – zumindest auf dem Papier. Die Zuschüsse gehen dann als nachträgliche Erstattungen in die Kalkulation ein.
    • Achten Sie darauf, aktuelle Quellen im Hinblick auf Fördermöglichkeiten Ihre Heizung zu nutzen, da sich die Förderbedingungen laufend ändern können.

Kosten sparen durch Heizoptimierung

Auch wenn Sie bereits eine energieeffiziente Heizung installiert haben, haben Sie noch Möglichkeiten, Ihren Verbrauch zu minimieren und somit Kosten zu sparen. Dies geschieht in der Regel über:

    • die Regulierung der Wärmeverteilung,
    • hydraulische Maßnahmen und/oder
    • spezifische Einstellungen am Wärmeerzeuger, also meist dem Heizkessel, selbst.

Alle Komponenten eines Systems müssen optimal aufeinander abgestimmt sein, um die bestmögliche und gleichzeitig kostengünstigste Energieleistung zu erbringen. Als Maßnahme bietet sich ein hydraulischer Abgleich an, damit die Anlage exakt die Wärmemenge produziert, die Sie auch tatsächlich brauchen.

Das passende Förderprogramm finden

Die Verbraucherzentrale NRW listet im PDF-Format zum Download Fördermöglichkeiten in NRW für Bestandsgebäude auf. Unterschieden wird hier unter anderem zwischen der nachträglichen Sanierung im Bereich des Wärmeschutzes, dem Einbau energiesparender Heizungs- und Lüftungssysteme sowie umweltverträglicher Anlagen, zum Beispiel im Bereich der Solarenergie, Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasseheizung oder Photovoltaikanlagen.

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Hier eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten in NRW für Ihre Heizung:

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

1. Energetische Wohnhaussanierung: Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau (sowie der Kauf eines sanierten Gebäudes)

Die KfW fördert aus diesem Topf energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Fensteraustausch, den Einbau einer Wärmedämmung oder Lüftungsanlage sowie die Erneuerung des Heizungssystems und die Verwendung erneuerbarer Energien. Voraussetzung ist, dass die Um- und Einbaumaßnahmen von einem spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden.

Sanierung zum Passivhaus / 3-Liter-Haus / Gebäudesanierung EnEV-Niveau

2. Passivhäuser / 3-Liter-Häuser

Das Land NRW ermöglicht die Sanierung von Bestandsgebäuden auf Passivhausstandard. Die Sanierung der Lüftungsanlage ist hierbei inklusive.

3. Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen

Mit Mitteln der NRW.Bank können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Bezug auf die Heizung, die Fenster, eine Dämmung und/oder eine Fassadensanierung durchgeführt werden. Auch im Bereich Umweltschutz und Barrierefreiheit bietet die Bank ein Darlehen an.

4. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand

Ebenfalls mit Geldern der NRW.Bank ist eine energetische Gebäudesanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern möglich, sofern diese selbstgenutzt sind. Dies beinhaltet sowohl bauteilbezogene Maßnahmen als auch solche, die die Haustechnik, die Instandsetzung oder Barrierereduzierung betreffen.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal

5. Energetische Wohnhaussanierung denkmalgeschützter Wohngebäude und sonstiger schützenswerter Wohngebäude

Unter dem Begriff Effizienzhaus Denkmal fördert die KfW die energieeffiziente Sanierung von Baudenkmälern. Auch hier ist die Voraussetzung, dass ein Fachunternehmen die Maßnahmen durchführt. Weitere Fördersummen für die Wohnhaussanierung denkmalgeschützter Gebäude stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

Sanierung der Gebäudehülle mit Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen

6. Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Energieeinsparung für Wohngebäude / Wärmedämmung und Fenstererneuerung

Die KfW fördert außerdem die Modernisierung von Wohnhäusern mit einem Bauantrag oder einer Bauanzeige vor dem 1. Januar 2002, insbesondere im Bereich der Wärmedämmung und der Fenster. Diese Fördermaßnahme umfasst auch eine Energieberatung. Die Zuschussvariante ist mit weiteren Förderprogrammen von Bund und Land kombinierbar. Auch hier können beim BAFA weitere Mittel für die Energieberatung und Baubegleitung beantragt werden.

Energieeffiziente Sanierung des Gebäudes auf EnEV-Niveau / Reduzierung von Barrieren

7. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand

Für Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand können auch Gelder der Ämter für Wohnungswesen der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden. Das Darlehen wird in diesem Fall von der NRW.Bank vergeben. Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen unter anderem die Erneuerung der Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie die Verwendung erneuerbarer Energien.

Denkmalgeschütze Gebäude / Reduzierung von Barrieren und Einbruchschutz

8. Maßnahmen zur Erneuerung von denkmalgeschützten und erhaltenswerten Wohngebäuden

Sofern mindestens eine Wohnung durch den Eigentümer selbst genutzt wird, kann dieser für Maßnahmen in Eigenheimen und Eigentumswohnungen ebenfalls von Mitteln der Ämter für Wohnungswesen der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung profitieren. Voraussetzung ist, dass die Modernisierung dem Schutz der denkmalwerten Wohngebäude dient.

Energiesparende Heizungs- und Lüftungssysteme

9. Energiesparende Heizungs- und Lüftungssysteme

Für Wohnungen mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 2002 stellt die KfW Fördergelder sowohl für Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenkombinationen zur Verfügung. In Bezug auf die Heizungsanlage fallen unter die förderungswürdigen Maßnahmen unter anderem die Erneuerung des Brennwertkessels und der Bereich Fernwärme. Außerdem umfasst das Paket Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

10. Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse für Nah- und Fernwärme ab 5 kW

Das Land NRW unterstützt im Bereich Wärmeübergabestationen sowie Hausanschlüsse für Nah- und Fernwärme solche Maßnahmen, bei denen die bereitgestellte Wärme zum großen Teil aus erneuerbaren Energien bezogen wird.

Wohnungslüftungsanlagen/-geräte mit Wärmerückgewinnung

11. Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung

Durch das Land NRW ist eine Förderung von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung möglich. Dies gilt sowohl für Maßnahmen bei Bestands- als auch bei Neubauten.

Thermische Solaranlagen

12. Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Unter die BAFA-Förderung fällt in diesem Topf sowohl die Erstinstallation von Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung als auch die Erweiterung bereits bestehender Anlagen. Dies gilt für Modelle mit oder ohne Heizungsunterstützung.

13. Innovationsförderung für Solaranlagen ab 20 Quadratmeter bis 100 Quadratmeter

Gesonderte BAFA-Mittel stehen für Errichtung einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bei einer Bruttokollektoroberfläche von 20 bis 100 Quadratmetern zur Verfügung.

14. Thermische Solaranlagen

Der Bau thermischer Solaranlagen wird auch vom Land NRW finanziell gefördert. Dies gilt ebenfalls für solche mit und ohne Heizungsunterstützung. Diese Förderung ist mit BAFA-Mitteln kombinierbar.

15. Biomasseheizungen

Eine weitere BAFA-Fördermaßnahme bezieht sich auf den Einbau von Anlagen, die automatisch mit fester Biomasse beschickt werden. Gemeint sind hier unter anderem Holzpellet-, Holzhackschnitzel-, Stückholzvergaserkessel bis 100 kW.

16. Biomasseheizung mit einer thermischen Solaranlage

Das Land NRW unterstützt den Einbau einer Biomasseheizung in Kombination mit einer Solarkollektoranlage. Pro Standort beziehungsweise Gebäude kann nur eine Anlange mit Fördermitteln mitfinanziert werden. Auch diese Zuschüsse sind mit einer BAFA-Förderung kombinierbar.

17. Ergänzungskredit für Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Einen Ergänzungskredit für thermische Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen bietet die KfW unter der Voraussetzung an, dass die Heizungsanlage im Wohngebäude vor dem 1. Januar 2009 installiert wurde und hydraulisch abgeglichen wird.

Hocheffiziente Pumpen / Hydraulischer Abgleich

18. Hocheffiziente Pumpen / Hydraulischer Abgleich

Sollen veraltete Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen durch effizientere ersetzt werden, kommt eine weitere BAFA-Förderung in Frage. Auch eine Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich sowie zusätzliche Optimierungsmaßnahmen können hier berücksichtigt werden.

Wärmepumpen

19. Wärmepumpen bis 100 kW in bestehenden Wohngebäuden

Zur Beheizung von Räumen in Bestandsgebäuden können elektrische oder gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen verwendet werden. Das BAFA fördert den Einbau, sofern unter anderem die für die Bezuschussung notwendigen Jahresarbeitszahlen, der hydraulische Abgleich und die Anpassung der Heizkurve durch ein Fachunternehmen bestätigt werden kann.

Geothermie

20. Oberflächennahe Geothermie

Erdwärmekollektoren und geothermische Bohrungen sind Bestandteil einer Förderungsmöglichkeit durch das Land NRW, sofern die Montage fachgerecht erfolgt und die Maßnahme die Bedingungen des Merkblattes „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher Erdwärme“ umsetzt.

Kraft-Wärme-Kopplung

21. Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW

Für die Neueinrichtung strom- und wärmegeführter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) in Bestandsgebäuden stellt das BAFA Fördermittel zur Verfügung. Der Bauantrag oder die Bauanzeigen müssen vor dem 1. Januar 2009 erfolgt sein.

22. Brennstoffzellenheizung

Wird eine stationäre Brennstoffzellenheizung eingebaut, stellt die KfW hierfür Fördermittel zur Verfügung. Nur Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen kommen als Fördernehmer in Frage.

Strom aus erneuerbaren Energien

23. Strom aus KWK-Anlagen

Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung bietet das BAFA weitere Fördermöglichkeiten. Förderfähig sind unter anderem modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen, die ab 2016 in dauerhaften Betrieb genommen worden sind. Eine Ausnahme bilden solche Modelle, die mit Braun- oder Steinkohle befeuert werden.

24. Strom aus erneuerbaren Energiequellen / Photovoltaikanlagen

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Förderung erneuerbarer Energien sind Photovoltaikanlagen. Ab der Inbetriebnahme können bis zu 90 Prozent der erzeugten Menge an Strom aus diesen Anlagen vergütet werden. Weitere Informationen hierüber erteilt unter anderem die Bundesnetzagentur.

Photovoltaikanlagen / Batteriespeicher / PV-Mieterstrom-Modelle

25. Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen werden ebenfalls durch die KfW finanziell unterstützt. Wer wenigstens einen Teil der durch die Anlage erzeugten Strommenge in das öffentliche Stromnetz einspeist, kann von dieser Fördermöglichkeit beim Kauf oder dem Aufbau und der Erweiterung von gebrauchten Photovoltaikanlagen profitieren.

26. Speicher / Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen bis 30 kWp

Zudem fördert die KfW die Neueinrichtung einer Photovoltaikanlage, wenn diese mit einem stationären Batteriespeichersystem verbunden ist. Dies kann auch nachträglich erfolgen. Die Nachrüstung von Modellen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurden, fällt ebenfalls in diese Kategorie.

27. Speicher / Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen

Auch das Land NRW stellt Gelder für die Verbindung stationärer Batteriespeicher mit einer neuen Photovoltaikanlage zur Verfügung. Die Anzahl der geförderten Batteriespeicher pro Standort ist begrenzt.

28. Photovoltaik / Mieterstrommodelle

Eine Besonderheit gibt es für Eigentümer eines Wohngebäudes mit mindestens vier Wohneinheiten. Sie können eine Förderung des Landes NRW zur Realisierung von Photovoltaik-Mietstrommodellen in Anspruch nehmen. Insbesondere automatisierte Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme fallen darunter.

Die genauen Voraussetzungen und Förderbedingungen der jeweiligen Modelle erfahren Sie bei den zuständigen Behörden und Geldgebern.

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